95 Thesen

AN DIE TÜREN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT

Wider den digitalen Ablasshandel beim Patientenwohl

Aus Sorge um die Gesundheit und aus Verantwortung für das Vertrauen der Menschen sollen die folgenden Sätze öffentlich geprüft und bestritten werden. Sie rufen zu einer Digitalisierung auf, die der Versorgung dient, Freiheit wahrt und die Schweigepflicht schützt.

VERSORGUNG VOR VERWERTUNG
VERTRAUEN VOR ZWANG

DISPUTATIO I

Vom rechten Zweck der Digitalisierung

Nicht die Technik ist das Maß, sondern die Gesundheit.

  1. Digitalisierung ist kein Heilsversprechen. Sie ist ein Werkzeug und muss sich an ihrem Dienst für die Menschen messen lassen.
  2. Der erste Zweck digitaler Medizin ist bessere Versorgung: mehr Prävention, bessere Diagnostik und Therapie und mehr Zeit für Zuwendung.
  3. Behandlung kommt vor Datenverwertung. Forschung und Gesundheitswirtschaft dürfen nicht bestimmen, was in der Versorgung zuerst gebaut wird.
  4. Vor jeder Lösung steht die ehrliche Frage nach dem Bedarf – nicht die Suche nach einem Problem für eine bereits beschlossene Technik.
  5. Wer digitale Werkzeuge benutzen soll, muss vor ihrer Entwicklung gehört werden: Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Pflegerinnen und Pfleger sowie weitere Gesundheitsberufe.
  6. Eine digitale Lösung für alle Zwecke wird keinem Zweck gerecht und auch durch den Einsatz von KI nicht besser. Notfallversorgung, Behandlungsdokumentation, Kommunikation, Patientenakte und Forschung brauchen unterschiedliche Antworten.
  7. Eine radiologische Praxis, eine Psychotherapiepraxis, eine Apotheke und eine chirurgische Klinik arbeiten verschieden. Gute Digitalisierung achtet diese Wirklichkeiten.
  8. Nicht jeder Mangel des Gesundheitswesens ist technisch. Zeitnot, Personalmangel und schlechte Organisation dürfen nicht hinter neuen digitalen Oberflächen verschwinden.
  9. Digitale Assistenz soll ärztliches und therapeutisches Urteil stärken. Sie darf Können, Verantwortung und zugewandte Entscheidung nicht verkümmern lassen.
  10. Was Versorgung spürbar verbessert, wird auch angenommen. Die breite Nutzung nützlicher Anwendungen zeigt: Nicht die medizinischen Berufe verweigern sich technischen Lösungen – aber allzu oft verweigert die Technik den Nutzen.

DISPUTATIO II

Von einer anderen elektronischen Patientenakte

Getrennte Zwecke. Föderierte Verantwortung. Klare Rollen.

  1. Der Grundfehler der heutigen ePA ist ihr Anspruch, zugleich Aktenkopie, Notfallakte, Kommunikationsweg, Datensammlung und Forschungszulieferung zu sein.
  2. Darum sind die Zwecke zu trennen: Behandlungsdokumentation, Notfall- und Kurzakte, versichertengeführte ePA, Kommunikation und Forschung sind eigenständig zu gestalten.
  3. Die Behandlungsdokumentation gehört grundsätzlich dezentral und föderiert zu den Behandelnden, die für ihre Richtigkeit und Führung verantwortlich sind.
  4. Andere Berechtigte greifen kontrolliert und anlassbezogen zu. Föderation bedeutet Verbindung ohne Preisgabe von Datenhoheit und Verwischung von Verantwortung.
  5. In der wieder versichertengeführten ePA liegen auf Wunsch Kopien oder sichere Verweise auf Behandlungsdaten – nicht automatisch die ganze Krankengeschichte.
  6. Eine Notfall- und Kurzakte darf notwendige Informationen redundant und hochverfügbar vorhalten, wenn im Ernstfall keine Einwilligung eingeholt werden kann.
  7. Mit Einwilligung können zentrale Anwendungen Verweise aus dezentralen Quellen zusammenführen, etwa für einen Impfnachweis. Zentraler Nutzen verlangt keine zentrale Vollakte.
  8. Eine Sammlung von PDF-Dateien ist keine gute Patientenakte. Sie schafft Unübersichtlichkeit, begrenzte Auswertbarkeit und neue Haftungsfragen.
  9. Strukturierte, standardisierte und qualitätsgesicherte Daten müssen Vorrang haben – mit klarer Herkunft, klarer Bedeutung und Konzentration auf das Wesentliche.
  10. Der Arzt- und Entlassungsbrief muss bleiben. Ein Mensch ist mehr als die Summe seiner Daten, medizinisches Denken braucht auch die erzählende Zusammenschau.

DISPUTATIO III

Von Freiheit und Schweigepflicht

Gesundheitsdaten sind anvertraut – nicht preisgegeben.

  1. Gesundheitsdaten sind kein herrenloser Rohstoff. Sie sind anvertraute Zeugnisse eines Menschen und verdienen den Schutz eines besonderen Vertrauens.
  2. Die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht gilt digital nicht weniger als im Sprechzimmer. Technik und Gesetz müssen ihr folgen.
  3. Ein Opt-out bei hochsensiblen Daten ersetzt keine informierte Entscheidung. Schweigen darf nicht als Zustimmung zur Weitergabe ausgelegt werden.
  4. Patientinnen und Patienten müssen die Sichtbarkeit von zur Verfügung gestellten Daten genau steuern können. Grobe Alles-oder-nichts-Rechte genügen der Wirklichkeit von Krankheit nicht.
  5. Wer eine Information nur einem bestimmten Behandlungskontext anvertraut, darf nicht selbst nachverfolgen müssen, in wie vielen Kopien sie später wieder auftaucht.
  6. Grundsätzlich erhalten nur tatsächlich Behandelnde den erforderlichen Zugriff. Apotheken z.B. benötigen standardgemäß die Medikationsliste, nicht die gesamte lebenslange Krankengeschichte.
  7. Andere Berufsgruppen sollen zweckgebunden kommunizieren können, ohne dafür Einblick in alle Befunde eines Menschen zu erhalten.
  8. Forschungszugang zu Gesundheitsdaten verlangt grundsätzlich aktive Zustimmung. Ausnahmen bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage und eines nachgewiesenen Gemeinwohls.
  9. Was Gemeinwohl ist, darf weder eine Behörde noch ein Unternehmen allein bestimmen. Darüber braucht es eine breite gesellschaftliche Debatte.
  10. Daten aus Wearables und Gesundheits-Apps können nützlich sein. Sie müssen getrennt, strukturiert, als patientengeneriert gekennzeichnet und von den Betroffenen kontrolliert werden.

DISPUTATIO IV

Von Sicherheit und Standhaftigkeit

Ein Gesundheitssystem darf digital nicht am schwächsten Glied hängen.

  1. Datensicherheit darf keinem politisch gesetzten Termin und keinem vorab festgelegten Umsetzungsweg untergeordnet werden.
  2. Gesundheitsdaten sind nach einem hohen bis sehr hohen Vertrauensniveau zu schützen. Das ist Mindestbedingung, kein Luxus.
  3. Spezifikationen, Sicherheitsannahmen und Abwägungen müssen öffentlich sein. Vertrauen wächst nicht im Geheimen.
  4. Jede wesentliche Annahme zu Sicherheit, Datenschutz und Funktionalität gehört in ein öffentliches fachliches Prüfverfahren.
  5. Die Verschlüsselung einer versichertengeführten ePA muss individuell pro Akte erfolgen, statt Risiken unnötig zusammenzubinden.
  6. Lange aufzubewahrende, hochsensible Daten – besonders Genom- und Forschungsdaten – brauchen kryptoagile Systeme, bei denen Verschlüsselungsverfahren ausgetauscht werden können.
  7. Eine Architektur mit vielen zentralen Abhängigkeiten vervielfacht Ausfälle. Kritische Versorgung darf nicht an einem fernen Engpass stillstehen.
  8. Hochverfügbarkeit muss von Anfang an entworfen und geprüft werden. Sie lässt sich nicht nachträglich an eine fragile Architektur anschrauben.
  9. Grundlegendes Arbeiten muss bei Netz- oder Dienstausfällen weitergehen können.
  10. Eine sichere nachholende Synchronisation muss nach Netz- oder Dienstausfällen die lokal weitergeführten Daten wieder zusammenführen.
  11. Für Naturkatastrophen, Krieg und langanhaltende Störungen braucht es lokale und analoge Rückfallebenen. Resilienz ist Teil der Patientenversorgung.

DISPUTATIO V

Von offenen Wegen und klarer Herkunft

Offene Standards verbinden, ohne Abhängigkeiten und Zentralisierung

  1. Offene Standards und überprüfbare Software schaffen Transparenz, Austauschbarkeit und Wettbewerb. Abhängigkeit von wenigen Anbietern schwächt das Gemeinwesen.
  2. Interoperabilität heißt: Verschiedene Systeme können sicher zusammenarbeiten. Sie heißt nicht: Alle Daten müssen in dieselbe zentrale Anwendung.
  3. Vielfalt der Lösungen ist Stärke, wenn gemeinsame Standards und klare Verantwortlichkeiten sie verbinden.
  4. ePA, eRezept, Medikationsliste und Kommunikation müssen vollständig in Praxis- und Krankenhausabläufe integriert sein – ohne doppelte Arbeit und Medienbrüche.
  5. Jeder Datensatz braucht eine eindeutig erkennbare Herkunft und eine verlässliche digitale Signatur.
  6. Jeder Zugriff und jede Weitergabe müssen revisionssicher nachvollziehbar sein. Nur so können Fehler, Missbrauch und Verantwortlichkeit geklärt werden.
  7. Es muss erkennbar bleiben, welche Dokumente für eine zugreifende Person zu welchem Zeitpunkt sichtbar waren – und welche nicht.
  8. Patientenrechte dürfen keine Haftungsfalle erzeugen. Wer ein Dokument verbirgt, muss dies tun können, ohne Behandelnde einer unmöglichen Kenntnis zu unterwerfen.
  9. Strukturierung braucht Maß. Eine begrenzte Zahl sinnvoller Kategorien verhindert, dass aus Digitalisierung neue Bürokratie und neue Unübersichtlichkeit entstehen.

DISPUTATIO VI

Von Kosten, Lasten und Verantwortung

Wer Nutzen verspricht, muss Aufwand und Haftung offenlegen.

  1. Vor jeder flächendeckenden Einführung steht eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse – nicht erst die Rechtfertigung nach getätigter Investition.
  2. Zu bilanzieren sind Technik, Organisation, Personal, Schulung, Ausfälle und Übergangsaufwand ebenso wie die tatsächlich entfallenden analogen Kosten.
  3. Jede Bilanz muss zeigen, wer gewinnt und wer verliert. Eine Ersparnis der einen darf nicht als unbezahlte Mehrarbeit der anderen erscheinen.
  4. Technische Betreuung, Sicherheitsvorsorge und organisatorische Lasten dürfen nicht auf Behandelnde abgewälzt werden. Ihre Zeit gehört der Behandlung.
  5. Gematik und beauftragte Anbieter müssen weitgehend Verantwortung für Betrieb, Sicherheit, Datenschutz und Verfügbarkeit der Infrastruktur tragen.
  6. Haftungsfragen sind vor dem Massenbetrieb zu klären: Was musste sichtbar sein, was musste gelesen werden, wer trägt die Folgen technischer Fehler?
  7. Wer mit Gesundheitsdaten neue Produkte und Erträge entwickelt, muss einen angemessenen Beitrag an das Gesundheitswesen zurückführen.
  8. Forschungsergebnisse aus gemeinschaftlich ermöglichten Daten sind dem Gemeinwohl verpflichtet, daraus entstehende Medikamente und Produkte müssen angemessen zugänglich sein.
  9. Wer von gemeinsamer digitaler Infrastruktur profitiert, soll sich angemessen an ihren Kosten beteiligen – auch außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

DISPUTATIO VII

Von Zugang und Gerechtigkeit

Digitalisierung ist nur gut, wenn niemand an ihrer Schwelle zurückbleibt.

  1. Digitalisierung darf die soziale Spaltung nicht vertiefen. Ihr Erfolg zeigt sich zuerst daran, ob sie Menschen mit den größten Gesundheitslasten erreicht.
  2. Ältere, chronisch kranke, behinderte, psychisch belastete und sozial benachteiligte Menschen sind nicht Randgruppen einer Gesundheitsakte, sondern ihr Prüfstein.
  3. Ein automatisch angelegtes Konto ist noch keine Teilhabe. Nutzung verlangt Verstehen, Zugang, Vertrauen und eine reale Möglichkeit zur Entscheidung.
  4. Wo Patientinnen und Patienten betroffen sind, braucht es mehrere Wege: App, Web, assistierten Zugang, Versichertenkarte und – wo nötig – Papier.
  5. Barrierefreiheit, verständliche Sprache und persönliche Nachfragemöglichkeiten sind Kernfunktionen, keine spätere Zugabe.
  6. Informationen und Schulungen sollen mit Patientenverbänden, Verbraucherzentralen, Selbsthilfe und Wissenschaft entwickelt werden.
  7. Wer keinen digitalen Weg nutzen kann oder will, darf keine schlechtere Versorgung erhalten. Freiwilligkeit braucht eine echte Alternative.
  8. Abrechnungsdaten niedriger medizinischer Qualität gehören nicht in die Behandlungsdokumentation.
  9. Versicherte müssen ihre Abrechnungsdaten einsehen können.
  10. Auch Rohstoff- und Energieverbrauch gehören in die Bilanz. Zielgenaue Digitalisierung ist sozialer und ökologischer als Technik um ihrer selbst willen.

DISPUTATIO VIII

Von einem redlichen Verfahren

Öffentliche Infrastruktur verlangt öffentliche Begründung.

  1. Ziele, Schritte, Kosten, Risiken und Zielkonflikte digitaler Vorhaben müssen klar und früh kommuniziert werden.
  2. Aufklärung darf nicht nur Vorteile verkünden. Wer Vertrauen will, muss auch über Risiken und Nebenwirkungen ehrlich sprechen.
  3. Beteiligung beginnt bei Konzeption und Planung und endet nicht mit der Einführung. Sie muss Entwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung begleiten.
  4. Vor Beginn der Entwicklung braucht es Workshops mit allen vorgesehenen Nutzergruppen – nicht erst Beschwerdemöglichkeiten nach dem Rollout.
  5. Große Änderungen sind in begrenzten Modellprojekten unter realen Bedingungen zu erproben.
  6. Testphasen müssen lang genug sein, um Erfahrungen zu sammeln, Fehler zu korrigieren und Konsequenzen erneut zu prüfen.
  7. Millionen Menschen dürfen nicht zur unfreiwilligen Testgruppe einer unreifen Infrastruktur werden, um politisch festgelegte Termine einzuhalten.
  8. Interessenkonflikte von Politik, Kostenträgern, Forschung, IT-Industrie und Gesundheitswirtschaft müssen offengelegt und in Entscheidungen sichtbar gemacht werden.
  9. Ein dauerhafter, transparenter Multi-Stakeholder-Dialog gehört zur Steuerung. Die Politik entscheidet über das System; die Menschen entscheiden über ihre Daten.

DISPUTATIO IX

Von Prüfung, Lernen und Wahrheit

Fortschritt braucht die Freiheit, Irrtum zu erkennen.

  1. Digitalisierung im Gesundheitswesen muss vor, während und nach ihrer Einführung wissenschaftlich begleitet werden.
  2. Evaluation muss unabhängig sein und mehr prüfen als Technik: Versorgung, Gesundheit, Arbeitsbelastung, Teilhabe, Sicherheit, Kosten und Vertrauen.
  3. Gemessen werden muss, ob Kommunikation besser, Behandlung sicherer, Prävention wirksamer und Arbeit tatsächlich leichter wird.
  4. Erfolge und Fehlschläge sind gleichermaßen zu veröffentlichen. Transparenz über Irrtümer ist kein Makel, sondern Voraussetzung für Verbesserung.
  5. Vorhandene Studien aus Deutschland und dem Ausland sind einzubeziehen, bevor bekannte Fehler teuer wiederholt werden.
  6. Erfahrungen anderer Länder sind weder Blaupause noch Anekdote. Sie müssen systematisch geprüft und auf deutsche Bedingungen übertragen werden.
  7. Aus Österreich ist zu lernen: Apotheken brauchen Medikationsdaten, nicht automatisch psychische, gynäkologische oder andere hochsensible Befunde.
  8. Aus Dänemark ist zu lernen: Akzeptanz wächst, wenn die Versorgung nicht automatisch mit einer Forschungsnutzung der Daten verkoppelt wird.
  9. Aus den Niederlanden ist zu lernen: Zwang und automatische Teilnahme können scheitern. Freiwilligkeit, Einwilligung und dezentrale Strukturen verdienen Vorrang.

DISPUTATIO X

Vom Vertrauen statt vom Zwang

Überzeugen statt verordnen und sanktionieren.

  1. Sanktionen heilen kein Vertrauensdefizit. Sie verdecken es nur und vertiefen den Widerstand.
  2. Opt-out, Befüllungspflichten und eingeschränkte Steuerung sind keine Abkürzung zur Akzeptanz. Sie sind eine Abkehr von den Bürgerrechten.
  3. Menschen teilen Gesundheitsdaten nur mit einem System, dem sie trauen und in dem sie ihre Rechte praktisch ausüben können.
  4. Vertrauen entsteht aus erkennbarem Nutzen, wirksamer Kontrolle, technischer Verlässlichkeit, ehrlicher Aufklärung und gelebter Schweigepflicht.
  5. Die Beteiligten im Gesundheitswesen sind nicht Gegner der Digitalisierung. Sie werden zu Verbündeten jeder Lösung, die Versorgung tatsächlich verbessert.
  6. Gesundheit ist nicht nur ein Markt. Die digitale Ordnung des Gesundheitswesens ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe.
  7. Darum gilt: Versorgung vor Verwertung. Vielfalt vor Einheitslösung. Föderation vor unnötiger Zentralisierung. Einwilligung vor Automatismus.
  8. Das Bundesministerium für Gesundheit ist aufgerufen, den eingeschlagenen Weg öffentlich zu prüfen und neu zu ordnen – hin zu Gesundheit, Freiheit, Schweigepflicht und Vertrauen.